Pflegegrad 2027: was sich ändern soll
Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Er soll die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 anheben und ändern, wie in drei Bereichen gezählt wird. Beschlossen ist noch nichts.
| Pflegegrad | Heute ab | Entwurf 2027 ab |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 Punkte | 30 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 Punkte | 50 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 Punkte | 70 Punkte |
| Pflegegrad 5 | 90 Punkte | 90 Punkte |
Anders zählen in drei Bereichen
Laut Entwurf sollen bei Bewegen, Selbstversorgung und Alltag für dieselbe Stufe mehr Einzelpunkte nötig sein. Dieselben Antworten können dann weniger Punkte ergeben, auch bei Pflegegrad 4 und 5.
| Bereich | Einzelpunkte je Stufe heute | Entwurf 2027 |
|---|---|---|
| Bewegen | 0–1 / 2–3 / 4–5 / 6–9 / 10–15 | 0–1 / 2–3 / 4–6 / 7–9 / 10–15 |
| Selbstversorgung | 0–2 / 3–7 / 8–18 / 19–36 / 37–54 | 0–3 / 4–9 / 10–24 / 25–39 / 40–54 |
| Alltag und Kontakte | 0 / 1–3 / 4–6 / 7–11 / 12–18 | 0–1 / 2–3 / 4–6 / 7–11 / 12–18 |
Fünf Stufen je Bereich, von keiner bis zur schwersten Beeinträchtigung. Die anderen Bereiche und die gewichteten Punkte sollen gleich bleiben. Quelle: Anlage 2 zu § 15 SGB XI und Bundesrat-Drucksache 587/26.
Der Stichtag
Laut Entwurf soll das Recht am Tag gelten, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht (§ 142b SGB XI in der Fassung des Entwurfs). Anträge bis 31.12.2026 sollen also nach heutigem Recht laufen, auch wenn der Gutachter erst 2027 kommt. Bei einer Wiederholungsbegutachtung, die ohne neuen Antrag stattfindet, soll dagegen der Tag der Begutachtung zählen.
Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen und der neuen Zählung verlieren. Ist jemand wieder selbständiger geworden, kann der Pflegegrad aber sinken, wie heute auch. Wer ab 2027 eine Höherstufung beantragt, soll nach den neuen Regeln eingestuft werden.
Was sich noch ändern soll
Ab 01.01.2027 sollen die Leistungen für alle neu geordnet werden, egal wann der Antrag gestellt wurde. Pflegegeld zum Beispiel bei Pflegegrad 2: 380 € statt 347 € im Monat; ein Pflegedienst bis 890 € statt 796 €. Die Zahlen können sich im Verfahren noch ändern.
Aus dem Entlastungsbetrag soll ein Sozialraumbudget werden: 175 € im Monat, unter 25 Jahren 300 €, nur ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ganz wegfallen, auch für alle, die ihn heute bekommen; geplant ist dafür eine Pflegebegleitung. Nur wer mit Pflegegrad 1 im Pflegeheim lebt und den Zuschuss 2026 schon bekommt, soll ihn behalten.
Von Januar bis April 2027 soll die Frist von 25 Arbeitstagen für den Bescheid nur noch für besonders dringliche Fälle gelten, weil viele Anträge erwartet werden.
Wie es weitergeht
Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. Laut dem Fachdienst dco-care soll der Bundestag am 11. Dezember abstimmen und der Bundesrat am 18. Dezember 2026. Termine können sich verschieben.
Merkfant zeigt bei jedem Ergebnis beides: den Pflegegrad nach heutigem Recht und nach dem Entwurf. Steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt, passen wir die Werte an.
Quellen
- Bundesrat-Drucksache 587/26 (09.10.2026)
- Deutscher Bundestag, 1. Lesung (25.10.2026)
- Stiftung Warentest (01.10.2026)
- dco-care PNOG-Radar (22.10.2026)
- pflege.de (25.10.2026)
Häufige Fragen
Verliere ich 2027 meinen Pflegegrad?
Laut Entwurf nicht allein wegen der neuen Grenzen und der neuen Zählung. Ist jemand wieder selbständiger geworden, kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung aber sinken, wie heute auch. Das gilt, solange sich im weiteren Verfahren nichts ändert.
Was ist, wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet?
Laut Entwurf soll der Tag zählen, an dem der Antrag eingeht, nicht der Tag der Begutachtung. Anders bei einer Wiederholungsbegutachtung ohne neuen Antrag: Dort soll der Tag der Begutachtung zählen.
Was ändert sich bei Pflegegrad 1?
Laut Entwurf soll es ab 2027 keinen Entlastungsbetrag mehr geben, auch nicht für alle, die ihn heute bekommen. Geplant ist stattdessen eine Pflegebegleitung. Beratung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung sollen bleiben.
Ist das Gesetz schon beschlossen?
Nein (Stand 25.10.2026). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.