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Kostenloser Rechner

Pflegegrad-Rechner

Rund 60 Fragen in der Reihenfolge eines Tages. Denk an eine ganz normale Woche, nicht an einen besonders guten Tag.

Für wen schätzt du ein?

Am besten nur ein Name, etwa „Mama“ oder „Erika“. Für dich selbst? Trag einfach deinen Vornamen ein. Der Name bleibt auf deinem Gerät.

Etwa 10 bis 15 Minuten. Du kannst jederzeit „Weiß ich nicht genau“ wählen. Deine Antworten bleiben nur in diesem Browser-Tab und sind weg, wenn du ihn schließt.

Für Kinder gelten eigene Regeln: Sie werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, und Kinder bis zu 18 Monaten werden eigens eingestuft. Der Rechner ist für Erwachsene gedacht.

Was die Antworten bedeuten

„Allein“ heißt: ohne Hilfe einer anderen Person. Rollator, Haltegriff oder Duschhocker zählen nicht als Hilfe.

„Mit etwas Hilfe“ heißt: Es reicht, etwas bereitzulegen, zu erinnern, kurz zu stützen oder dabei zu sein. „Mit viel Hilfe“ heißt: Nur ein kleiner Teil klappt allein. „Kaum oder gar nicht“ heißt: Die Person kann höchstens ganz wenig mithelfen, jemand anderes macht alles.

Bei Medikamenten, Verbänden und Arztbesuchen zählt, wie oft jemand helfen muss, und nur, was ein Arzt angeordnet hat und voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig ist.

Wie gezählt wird

Aus den Antworten werden Einzelpunkte, je Bereich gewichtet: Selbstversorgung 40 Prozent, medizinische Versorgung 20, Denken oder Verhalten 15 (es zählt der höhere von beiden), Alltag 15, Bewegen 10. Zusammen 0 bis 100 Punkte.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Rechner?

Etwa 10 bis 15 Minuten. Bereiche, die nicht zutreffen, überspringst du mit einer Vorfrage.

Was, wenn ich etwas nicht weiß?

Wähle „Weiß ich nicht genau“. Die Frage bleibt offen und zählt bisher mit 0 Punkten. Am Ende siehst du, wie viele Fragen noch offen sind.

Gilt der Rechner auch für Kinder?

Für Kinder gelten eigene Regeln: Sie werden mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, und Kinder bis zu 18 Monaten werden eigens eingestuft (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI). Der Rechner ist für Erwachsene gedacht.

Warum zählt Denken oder Verhalten nur einmal?

So steht es im Gesetz (§ 15 Abs. 3 SGB XI): Von den Bereichen „Denken und Verstehen“ und „Verhalten und Stimmung“ zählt nur der mit dem höheren Wert.

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