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Pflegegrad beantragen

Der Antrag ist kürzer, als viele denken: Ein Satz an die Pflegekasse reicht. Wichtig ist das Datum, denn ab dem Monat des Antrags gibt es Leistungen.

  1. Antrag stellenBei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse sitzt. Ein Satz reicht, schriftlich oder am Telefon. Schriftlich hast du einen Nachweis über das Datum. Angehörige können mit Vollmacht für die Person beantragen.
  2. Die Kasse beauftragt den GutachterBei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Meist ist der Termin zu Hause oder in der Einrichtung und dauert bis zu einer Stunde.
  3. BegutachtungDer Gutachter fragt die sechs Bereiche ab und schaut sich die Lage an. Ein Pflegetagebuch und eine Vertrauensperson helfen.
  4. BescheidIn der Regel muss die Kasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Das Gutachten kommt mit, außer du hast der Zusendung widersprochen. Laut Gesetzentwurf soll die Frist von Januar bis April 2027 nur für besonders dringliche Fälle gelten.
  5. LeistungenAb dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Passt der Bescheid nicht, gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

Ein Satz reicht

Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name], geboren am [Datum], Versichertennummer [Nummer]. [Wenn du für jemanden beantragst: Eine Vollmacht liegt bei.] Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Allgemeines Beispiel, kein Text für deinen Einzelfall. Die eckigen Klammern füllst du selbst aus.

Wenn die Kasse zu spät entscheidet

Kommt der Bescheid nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss die Kasse für jede angefangene Woche der Verspätung 70 € zahlen (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa wenn der Termin auf deinen Wunsch verschoben wurde; so lange steht die Frist still. Fordert die Kasse noch Unterlagen an, ist die Frist unterbrochen, bis sie da sind (§ 18c Abs. 6 SGB XI).

Die 70 € gibt es auch nicht, wenn jemand im Pflegeheim lebt und schon mindestens Pflegegrad 2 hat. Laut Gesetzentwurf soll die Frist von Januar bis April 2027 nur für besonders dringliche Fälle gelten.

Häufige Fragen

Muss ich ein Formular ausfüllen?

Für den Antrag nicht, ein formloser Satz reicht. Viele Kassen schicken danach ein Formular für weitere Angaben.

Wer kann den Antrag stellen?

Die Person selbst oder jemand mit Vollmacht, zum Beispiel Angehörige. Gesetzliche Betreuer ebenso.

Ab wann gibt es Geld?

Ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, wenn die Pflegebedürftigkeit da schon bestand (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Deshalb lohnt es nicht, mit dem Antrag zu warten.

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