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Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht. Im Gesetz steht dazu: „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“.

LeistungPflegegrad 1Gesetz
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat§ 45b SGB XI
Pflegegeldgibt es ab Pflegegrad 2§ 37 SGB XI

Beträge bei Pflege zu Hause, Stand 25.10.2026. Weitere Leistungen, etwa Pflegehilfsmittel oder Hilfe beim Umbau der Wohnung, erklärt dir die Pflegekasse.

Wie viele Punkte?

Heute: 12,5 bis unter 27 Punkte (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Nach dem Gesetzentwurf ab 2027 sollen es 15 bis unter 30 Punkte sein, und in drei Bereichen soll anders gezählt werden. Für Anträge, die bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, soll laut Entwurf noch das heutige Recht gelten.

Die Punkte kommen aus sechs Bereichen: Bewegen, Denken und Verstehen, Verhalten, Selbstversorgung, medizinische Versorgung und Alltag. Die Selbstversorgung zählt am meisten (40 Prozent).

Wie das im Alltag aussehen kann

Meist geht vieles noch allein, aber an einzelnen Stellen braucht es Hilfe: beim Duschen, bei der Treppe, beim Erinnern an Termine.

Das sind Beispiele, keine Voraussetzungen. Für den Pflegegrad zählen allein die Punkte aus der Begutachtung.

Passt Pflegegrad 1?

Der Rechner fragt euren Alltag ab und zeigt Punkte und Pflegegrad, heute und nach dem Entwurf 2027.

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Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?

Heute 12,5 bis unter 27 Punkte von 100. Nach dem Entwurf sollen ab 2027 15 Punkte nötig sein.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es heute unter anderem den Entlastungsbetrag bis 131 € im Monat (§ 45b SGB XI), zum Beispiel für anerkannte Hilfe im Haushalt. Laut Gesetzentwurf soll er ab 2027 bei Pflegegrad 1 wegfallen, auch für alle, die ihn heute bekommen.

Wie bekomme ich einen höheren Pflegegrad?

Wenn die Hilfe mehr wird, kannst du bei der Pflegekasse jederzeit eine Höherstufung beantragen. Dann schaut der Medizinische Dienst die ganze Lage neu an; das Ergebnis kann auch gleich bleiben oder niedriger ausfallen. Für Anträge ab 2027 sollen laut Entwurf die neuen Regeln gelten. Ein Pflegetagebuch über ein, zwei Wochen hilft, nichts zu vergessen.