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Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte erreicht. Im Gesetz steht dazu: „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

LeistungPflegegrad 5Gesetz
Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen)990 € im Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 2.299 € im Monat§ 36 SGB XI
Entlastungsbetragbis 131 € im Monat§ 45b SGB XI

Beträge bei Pflege zu Hause, Stand 25.10.2026. Weitere Leistungen, etwa Pflegehilfsmittel oder Hilfe beim Umbau der Wohnung, erklärt dir die Pflegekasse.

Wie viele Punkte?

Heute: 90 bis 100 Punkte (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

Die Grenze für Pflegegrad 5 soll nach dem Entwurf ab 2027 gleich bleiben. Weil in drei Bereichen anders gezählt werden soll, können dieselben Antworten dann aber weniger Punkte ergeben.

Die Punkte kommen aus sechs Bereichen: Bewegen, Denken und Verstehen, Verhalten, Selbstversorgung, medizinische Versorgung und Alltag. Die Selbstversorgung zählt am meisten (40 Prozent).

Wie das im Alltag aussehen kann

Meist ist bei fast allem Hilfe nötig, oft auch nachts. Wer beide Arme und beide Beine gar nicht mehr gebrauchen kann, kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten bekommen (§ 15 Abs. 4 SGB XI).

Das sind Beispiele, keine Voraussetzungen. Für den Pflegegrad zählen allein die Punkte aus der Begutachtung.

Passt Pflegegrad 5?

Der Rechner fragt euren Alltag ab und zeigt Punkte und Pflegegrad, heute und nach dem Entwurf 2027.

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Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?

Heute 90 bis 100 Punkte von 100. Nach dem Entwurf soll die Grenze ab 2027 gleich bleiben; dieselben Antworten können dann aber weniger Punkte ergeben.

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?

990 € im Monat, wenn Angehörige oder Freunde pflegen (§ 37 SGB XI). Mit einem Pflegedienst gibt es stattdessen Sachleistungen bis 2.299 €; beides lässt sich kombinieren.

Wie bekomme ich einen höheren Pflegegrad?

Wenn die Hilfe mehr wird, kannst du bei der Pflegekasse jederzeit eine Höherstufung beantragen. Dann schaut der Medizinische Dienst die ganze Lage neu an; das Ergebnis kann auch gleich bleiben oder niedriger ausfallen. Für Anträge ab 2027 sollen laut Entwurf die neuen Regeln gelten. Ein Pflegetagebuch über ein, zwei Wochen hilft, nichts zu vergessen.