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Kurzzeitpflege: Was zahlt die Kasse?
Für ein paar Wochen in eine Einrichtung, etwa nach dem Krankenhaus. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Pflege, Unterkunft und Verpflegung zahlt ihr selbst.
Eure Kurzzeitpflege
Wann es Kurzzeitpflege gibt
Wenn die Pflege zu Hause eine Zeit lang nicht geht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krise: bis zu 8 Wochen im Jahr in einer zugelassenen Einrichtung (§ 42 SGB XI).
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Bezahlt wird aus demselben Jahresbetrag von 3.539 € wie die Verhinderungspflege (§ 42a SGB XI). Was ihr für das eine nutzt, fehlt beim anderen.
Was ihr selbst zahlt
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernimmt die Pflegekasse nicht. Dafür lässt sich oft der Entlastungsbetrag nutzen, auch angesparte Reste (§ 45b SGB XI).
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Das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter, für bis zu 8 Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Ohne Pflegegrad 2
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse Kurzzeitpflege zahlen, auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 (§ 39c SGB V). Fragt beim Sozialdienst im Krankenhaus.
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf soll Kurzzeitpflege ab 2027 aus einem Überbrückungsbudget von 2.285 € im Jahr bezahlt werden, zusammen mit Notfällen. Ersatzpflege etwa bei Urlaub soll aus den monatlichen Budgets kommen. Beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
- § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege) (26.10.2026)
- § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag) (26.10.2026)
- § 37 SGB XI (Pflegegeld, Absatz 2: halbes Pflegegeld) (26.10.2026)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) (26.10.2026)
- § 39c SGB V (Kurzzeitpflege durch die Krankenkasse) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Kurzzeitpflege?
Die Kosten für Pflege und Betreuung bis 3.539 € im Jahr, zusammen mit der Verhinderungspflege, für bis zu 8 Wochen (§ 42 Abs. 2, § 42a SGB XI). Unterkunft und Verpflegung zahlt ihr selbst.
Gibt es Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1?
Von der Pflegekasse nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat lässt sich aber dafür nutzen, und nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse zahlen (§ 39c SGB V).
Läuft das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weiter?
Ja, zur Hälfte, für bis zu 8 Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Muss man Kurzzeitpflege beantragen?
Ja, bei der Pflegekasse, am besten bevor sie beginnt. Ein formloser Antrag reicht.