Pflegegrad 1 ab 2027
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz trifft Pflegegrad 1 am stärksten: eine höhere Grenze und kein Entlastungsbetrag mehr. Beschlossen ist das noch nicht.
Das Wichtigste
- Neue Grenze: Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten beginnen, für Anträge ab 01.01.2027. Dazu soll in drei Bereichen anders gezählt werden.
- Entlastungsbetrag: Die 131 € im Monat sollen bei Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen, auch für alle, die sie heute bekommen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die bis zu 42 € im Monat, etwa für Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, sollen als eigene Leistung wegfallen.
- Was bleiben soll: Beratung, technische Pflegehilfsmittel, bis 4.180 € für den Umbau der Wohnung, Pflegekurse und der Wohngruppenzuschlag.
- Wer Pflegegrad 1 schon hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Grenze verlieren.
Was 2026 noch gilt
- Entlastungsbetrag nutzenBis Ende 2026 gibt es 131 € im Monat für anerkannte Hilfe im Alltag, gegen Rechnung. Ob Reste aus 2026 im Jahr 2027 noch erstattet werden, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich.
- Antrag noch 2026Wer Hilfe braucht und noch keinen Pflegegrad hat: Für Anträge, die bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, soll laut Entwurf noch die Grenze von 12,5 Punkten gelten.
- Höherstufung prüfenIst dauerhaft mehr Hilfe nötig als bei der letzten Begutachtung, kann ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad bis 31.12.2026 noch nach heutigem Recht laufen.
Pflegegrad 1 nach den neuen Regeln?
Der Rechner zeigt Punkte und Pflegegrad nach heutigem Recht und nach dem Entwurf 2027 nebeneinander.
Einschätzung startenWas Pflegegrad 1 heute bringt
Vor allem den Entlastungsbetrag bis 131 € im Monat. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.
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Im Einzelnen: Entlastungsbetrag bis 131 € im Monat (§ 45b SGB XI), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2), Zuschuss zum Umbau der Wohnung bis 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4), Pflegeberatung und halbjährlich eine Beratung zu Hause (§ 7a, § 37 Abs. 3), Pflegekurse (§ 45) und in einer Wohngruppe 224 € im Monat (§ 45f).
Im Pflegeheim gibt es bei Pflegegrad 1 heute einen Zuschuss von 131 € im Monat (§ 43 Abs. 3). Laut Entwurf soll er ab 2027 wegfallen. Wer ihn 2026 schon bekommt, soll ihn behalten.
Was ab 2027 geplant ist
Für Anträge ab 2027 soll Pflegegrad 1 erst ab 15 Punkten beginnen, und die Leistungen sollen sich für alle ändern.
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Die neue Grenze steht in § 15 Abs. 3 SGB XI in der Fassung des Entwurfs. Weil zusätzlich bei Bewegen, Selbstversorgung und Alltag anders gezählt werden soll, können dieselben Antworten weniger Punkte ergeben. Laut Begründung des Entwurfs, gestützt auf ein Gutachten des IGES-Instituts, würden bei Erstbegutachtungen etwa 22 Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt.
Die Leistungen sollen sich ab 01.01.2027 für alle ändern, egal wann der Antrag gestellt wurde: Der Entlastungsbetrag soll bei Pflegegrad 1 entfallen, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für alle Pflegegrade. Bleiben sollen Beratung, technische Pflegehilfsmittel, der Zuschuss zum Umbau der Wohnung, digitale Pflegeanwendungen, Pflegekurse und der Wohngruppenzuschlag (§ 28a SGB XI in der Fassung des Entwurfs).
Pflegebegleitung erst ab 2029
Den Anspruch auf die neue Pflegebegleitung soll es laut Entwurf erst ab 01.01.2029 geben.
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Gemeint ist eine fachliche Begleitung, die Pflegebedürftigkeit vorbeugen soll (§ 7c SGB XI in der Fassung des Entwurfs).
Bis Ende 2028 sollen Pflegeberatung und Beratung zu Hause weiterlaufen. Bei Pflegegrad 1 soll es dann in den ersten drei Monaten nach dem ersten Pflegegrad bis zu zwei zusätzliche Beratungen geben und halbjährlich eine Beratung zu Hause.
Wer schon Pflegegrad 1 hat
Laut Entwurf soll niemand Pflegegrad 1 allein wegen der neuen Grenze verlieren. Den Entlastungsbetrag soll es ab 2027 aber auch für sie nicht mehr geben.
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Laut Entwurf bleibt der Pflegegrad bis zu einer neuen Begutachtung bestehen, und auch dann soll ihn niemand allein wegen der neuen Grenze und der neuen Zählung verlieren (§ 142b SGB XI in der Fassung des Entwurfs). Ist jemand wieder selbständiger geworden, kann er wegfallen, wie heute auch.
Quellen
- Bundesrat-Drucksache 587/26 (09.10.2026)
- § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1) (26.10.2026)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) (26.10.2026)
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, Umbau der Wohnung) (26.10.2026)
- § 43 SGB XI (Zuschuss im Pflegeheim) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Fällt Pflegegrad 1 ab 2027 weg?
Nein. Laut Entwurf soll es Pflegegrad 1 weiter geben, aber erst ab 15 statt 12,5 Punkten. Wer ihn schon hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Grenze verlieren.
Gibt es 2027 noch den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Laut Gesetzentwurf nicht. Er soll ab 01.01.2027 bei Pflegegrad 1 wegfallen, auch für alle, die ihn heute bekommen. Ob Reste aus 2026 im Jahr 2027 noch erstattet werden, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich.
Was ist die Pflegebegleitung?
Eine fachliche Begleitung, die vorbeugen soll, etwa durch Pflegestützpunkte oder Fachleute der Pflegekasse. Laut Entwurf soll es den Anspruch erst ab 2029 geben.
Gilt für einen Antrag 2026 noch die alte Grenze?
Laut Entwurf ja: Für Anträge, die bis 31.12.2026 bei der Pflegekasse eingehen, soll noch das heutige Recht gelten, also Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten. Die Leistungen sollen sich ab 2027 aber für alle ändern. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.