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Zuschuss für den Umbau
Ab Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme dazu, wenn ein Umbau die Pflege zu Hause leichter macht. Hier siehst du, was für euch drin ist.
Euer Umbau
Wofür es den Zuschuss gibt
Für alles, was die Pflege zu Hause möglich macht oder deutlich erleichtert (§ 40 Abs. 4 SGB XI): eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein Treppenlift, breitere Türen, eine Rampe. Auch ein Umzug in eine passendere Wohnung kann zählen.
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Eine Maßnahme ist alles, was zu einem Zeitpunkt nötig ist, auch wenn es mehrere Arbeiten sind. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.
So geht der Antrag
Stellt den Antrag bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen, am besten mit Kostenvoranschlag.
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Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf. Teilt sie keinen Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Mehrere Menschen mit Pflegegrad
Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, etwa ein Ehepaar, gibt es bis 4.180 € für jeden, zusammen höchstens 16.720 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Was 2027 kommen soll
Der Gesetzentwurf ändert den Zuschuss nicht. Er soll auch bei Pflegegrad 1 bleiben.
Quellen
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel, Umbau der Wohnung) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Badumbau?
Bis 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Rest zahlt ihr selbst.
Kann man den Zuschuss mehrmals bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation ändert und ein neuer Umbau nötig wird. Was zu einem Zeitpunkt nötig ist, gilt als eine Maßnahme.
Zahlt die Pflegekasse auch einen Umzug?
Ein Umzug in eine Wohnung, die besser zur Pflege passt, kann als Maßnahme zählen. Fragt vorher bei der Pflegekasse.
Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?
Stellt ihn vorher. Dann wisst ihr, was die Kasse zahlt, bevor Kosten entstehen.