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Zuschuss für den Umbau

Ab Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse bis 4.180 € je Maßnahme dazu, wenn ein Umbau die Pflege zu Hause leichter macht. Hier siehst du, was für euch drin ist.

Euer Umbau

Wie viele Menschen mit Pflegegrad wohnen dort?

Wofür es den Zuschuss gibt

Für alles, was die Pflege zu Hause möglich macht oder deutlich erleichtert (§ 40 Abs. 4 SGB XI): eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein Treppenlift, breitere Türen, eine Rampe. Auch ein Umzug in eine passendere Wohnung kann zählen.

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Eine Maßnahme ist alles, was zu einem Zeitpunkt nötig ist, auch wenn es mehrere Arbeiten sind. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.

So geht der Antrag

Stellt den Antrag bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen, am besten mit Kostenvoranschlag.

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Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachten in fünf. Teilt sie keinen Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Mehrere Menschen mit Pflegegrad

Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, etwa ein Ehepaar, gibt es bis 4.180 € für jeden, zusammen höchstens 16.720 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Was 2027 kommen soll

Der Gesetzentwurf ändert den Zuschuss nicht. Er soll auch bei Pflegegrad 1 bleiben.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Badumbau?

Bis 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Rest zahlt ihr selbst.

Kann man den Zuschuss mehrmals bekommen?

Ja, wenn sich die Pflegesituation ändert und ein neuer Umbau nötig wird. Was zu einem Zeitpunkt nötig ist, gilt als eine Maßnahme.

Zahlt die Pflegekasse auch einen Umzug?

Ein Umzug in eine Wohnung, die besser zur Pflege passt, kann als Maßnahme zählen. Fragt vorher bei der Pflegekasse.

Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?

Stellt ihn vorher. Dann wisst ihr, was die Kasse zahlt, bevor Kosten entstehen.

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Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen