Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bei Pflege zu Hause bis 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Laut Gesetzentwurf soll das ab 2027 wegfallen.
Das Wichtigste
- Wie viel: bis 42 € im Monat, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Der Betrag gilt je Monat, Ansparen geht nicht.
- Was dazugehört: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen zum Wegwerfen, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Mundschutz, Fingerlinge.
- Wer: alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
- Ab 2027 laut Entwurf: soll die Leistung für alle wegfallen. Das Geld soll in das höhere Pflegegeld fließen; bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Ausgleich.
Pflegehilfsmittel heute und laut Entwurf
| 2026 | Entwurf ab 2027 | |
|---|---|---|
| Zum Verbrauch (Handschuhe und Co.) | bis 42 € im Monat | entfällt |
| Technische (Pflegebett, Lifter, Hausnotruf) | meist zum Ausleihen, 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € | bleibt |
| Umbau der Wohnung | bis 4.180 € je Maßnahme | bleibt |
Quelle: § 40 SGB XI und Bundesrat-Drucksache 587/26; der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
So kommt ihr dran
- AntragFormlos bei der Pflegekasse, oft mit einem Formular. Viele Anbieter stellen den Antrag für euch.
- Liefern lassenEin Anbieter schickt jeden Monat ein Paket und rechnet direkt mit der Kasse ab.
- Oder selbst kaufenDie Kasse kann auch Kosten erstatten (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Fragt vorher, was sie dafür braucht.
Technische Pflegehilfsmittel
Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotruf zahlt die Kasse zusätzlich, oft zum Ausleihen. Ab 18 Jahren zahlt ihr 10 % dazu, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Waschbare Bettschutzeinlagen zählen dazu, nicht zu den 42 €.
Die Kasse muss zügig entscheiden
Über einen Antrag auf Pflegehilfsmittel entscheidet die Kasse in drei Wochen, mit Gutachten in fünf. Teilt sie keinen Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 01.01.2027 für alle Pflegegrade wegfallen. Begründung: Handschuhe und Desinfektionsmittel gibt es überall zu kaufen; das Geld soll in das höhere Pflegegeld und das Budget für den Pflegedienst fließen.
Weiterlesen
Bei Pflegegrad 1 gibt es laut Entwurf kein Pflegegeld, also auch keinen Ausgleich. Beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
- § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel) (26.10.2026)
- Bundesrat-Drucksache 587/26 (09.10.2026)
Häufige Fragen
Wer bekommt 42 € für Pflegehilfsmittel?
Alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Fallen die 42 € 2027 weg?
Laut Gesetzentwurf ja, ab 01.01.2027 für alle Pflegegrade. Beschlossen ist das noch nicht.
Kann man die 42 € ansparen?
Nein. Der Betrag gilt je Monat.
Gilt das auch im Pflegeheim?
Nein. Die 42 € gibt es bei Pflege zu Hause; im Heim stellt die Einrichtung solche Dinge.