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Verhinderungspflege: Was ist noch übrig?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ab Pflegegrad 2 einen Betrag von 3.539 € im Jahr. Hier siehst du, was noch übrig ist.

Euer Jahresbetrag

Pflegegrad

Quittung für private Ersatzpflege

Bestätigung über Ersatzpflege (Verhinderungspflege): Ich, [Name, Anschrift], habe [Name der gepflegten Person], Versichertennummer [Nummer], vom [Datum] bis [Datum] an [Anzahl] Tagen je [Stunden] Stunden gepflegt, weil [Name der Pflegeperson] verhindert war ([Grund, etwa Urlaub]). Ich bin mit der gepflegten Person [nicht verwandt / verwandt als …] und pflege nicht beruflich. Vereinbart und erhalten: [Betrag] €. Fahrtkosten: [Kilometer] km. [Ort, Datum, Unterschrift]

Allgemeines Beispiel, kein Text für deinen Einzelfall. Die eckigen Klammern füllst du selbst aus.

Wann es Verhinderungspflege gibt

Ist die Pflegeperson verhindert, etwa durch Urlaub oder Krankheit, zahlt die Kasse eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Jahr. Einen Antrag vorher braucht es nicht; die Kosten reicht ihr bis Ende des folgenden Jahres ein (§ 39 Abs. 1 SGB XI).

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Kurzzeitpflege in einer Einrichtung zahlt die Kasse aus demselben Jahresbetrag, ebenfalls bis zu acht Wochen (§ 42 SGB XI).

Wenn Angehörige einspringen

Pflegen nahe Angehörige nicht beruflich, zahlt die Kasse höchstens zweimal das Pflegegeld im Jahr, dazu nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, zusammen höchstens 3.539 € (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Für Nachbarn, Bekannte oder einen Pflegedienst gilt der volle Jahresbetrag.

Was 2027 kommen soll

Laut Gesetzentwurf soll es ab 2027 statt des Jahresbetrags ein Überbrückungsbudget von 2.285 € für Notfälle und Kurzzeitpflege geben. Ersatzpflege etwa bei Urlaub soll aus den monatlichen Budgets bezahlt werden. Beschlossen ist das noch nicht.

Häufige Fragen

Wie viel Verhinderungspflege gibt es 2026?

Bis 3.539 € im Jahr, zusammen mit der Kurzzeitpflege (Gemeinsamer Jahresbetrag, § 42a SGB XI), ab Pflegegrad 2.

Muss man vorher schon gepflegt haben?

Nein. Eine Wartezeit steht nicht mehr im Gesetz. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 und Pflege zu Hause (§ 39 Abs. 1 SGB XI).

Bis wann muss ich die Kosten einreichen?

Bis zum Ende des Jahres nach der Ersatzpflege, für 2026 also bis 31.12.2027 (§ 39 Abs. 1 SGB XI).

Läuft das Pflegegeld weiter?

Ja, die Hälfte, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).

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Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen