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Entlastungsbetrag: Wie viel ist noch übrig?
Jeden Monat 131 € für Hilfe im Alltag, ab Pflegegrad 1. Hier siehst du, wie viel angespart ist und wann Reste verfallen.
Euer Guthaben
Wofür der Entlastungsbetrag ist
Für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst (ab Pflegegrad 2 aber nicht für Körperpflege, Essen und Toilette) und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Hilfe im Haushalt (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
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Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt nennt dir welche in der Nähe.
So kommt ihr an das Geld
Einen Antrag vorher braucht es nicht. Ihr reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die Kasse erstattet bis zum Guthaben (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Oft rechnen die Anbieter auch direkt mit der Kasse ab, wenn ihr das unterschreibt.
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag ab 2027 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden: 175 € im Monat, unter 25 Jahren 300 €, nur ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 soll er ganz wegfallen. Was mit Resten aus 2026 passiert, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Beschlossen ist das noch nicht.
Häufige Fragen
Wie lange kann man den Entlastungsbetrag ansparen?
Was in einem Jahr nicht genutzt wird, kann bis 30. Juni des nächsten Jahres genutzt werden. Danach verfällt es (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Die Kasse erstattet nur Kosten für die genannten Leistungen, gegen Belege (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
Gibt es den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja, heute 131 € im Monat. Laut Gesetzentwurf soll er bei Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen.