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Tagespflege: Was zahlt die Kasse?
Tagsüber in der Tagespflege, abends wieder zu Hause. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür ein eigenes Budget, zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst.
Eure Tagespflege im Monat
Was die Kasse zahlt
Pflege, Betreuung und die Fahrt hin und zurück, bis 721 € bei Pflegegrad 2, 1.357 € bei 3, 1.685 € bei 4 und 2.085 € bei 5 im Monat (§ 41 SGB XI).
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Pflegegeld, Pflegedienst und Kombinationsleistung werden dafür nicht gekürzt (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Für Nachtpflege gilt dasselbe Budget.
Was ihr selbst zahlt
Verpflegung und Investitionskosten. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen (§ 45b SGB XI).
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf soll die Tagespflege zusätzlich bleiben, ohne Anrechnung auf die anderen Leistungen, und die Beträge sollen sich nicht ändern. Beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
- § 41 SGB XI (Tages- und Nachtpflege) (26.10.2026)
- § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?
Bis 721 € bei Pflegegrad 2, 1.357 € bei 3, 1.685 € bei 4 und 2.085 € bei 5 im Monat, für Pflege, Betreuung und Fahrt (§ 41 SGB XI).
Wird das Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?
Nein. Tagespflege kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegedienst oder Kombinationsleistung (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?
Von der Pflegekasse nicht. Der Entlastungsbetrag lässt sich aber dafür nutzen (§ 45b SGB XI).
Wer zahlt die Fahrt zur Tagespflege?
Die Fahrt gehört zur Tagespflege und wird aus dem Budget bezahlt (§ 41 Abs. 1 SGB XI).