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Pflegeheim: Was zahlen wir selbst?

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag und einen Zuschlag, der mit jedem Jahr im Heim steigt. Hier siehst du, was für euch bleibt.

Kosten im Pflegeheim

Pflegegrad

Woraus die Heimkosten bestehen

Die Rechnung hat drei Teile: den Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, und Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung.

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Für die Pflege zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag direkt an das Heim, 805 € bis 2.096 € je nach Pflegegrad (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Was für die Pflege übrig bleibt, ist in einem Heim für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch: der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, kurz EEE (§ 84 Abs. 2 SGB XI).

Der Zuschlag steigt mit der Zeit

Auf den Eigenanteil für die Pflege gibt es einen Zuschlag: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten (§ 43c SGB XI). Der angefangene Monat zählt mit.

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Den Zuschlag rechnet die Pflegekasse selbst aus und zahlt ihn an das Heim. Wichtig ist, dass die Kasse vom Umzug weiß: Pflege im Heim beantragt ihr bei der Pflegekasse.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Erspartes nicht, kann das Sozialamt einspringen (Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff. SGB XII).

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Kinder müssen dann nur zahlen, wenn sie mehr als 100.000 € Jahreseinkommen haben (§ 94 Abs. 1a SGB XII). In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich Pflegewohngeld für die Investitionskosten.

Was 2027 kommen soll

Laut Gesetzentwurf sollen der feste Betrag und die Zuschläge 2027 gleich bleiben. Bei Pflegegrad 1 soll der Zuschuss von 131 € im Heim für neue Fälle wegfallen. Beschlossen ist das noch nicht.

Quellen

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

Einen festen Betrag je Pflegegrad: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei 3, 1.855 € bei 4 und 2.096 € bei 5 im Monat (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Dazu einen Zuschlag von 15 bis 75 % auf den Eigenanteil für die Pflege (§ 43c).

Wann steigt der Zuschlag?

Ab dem 13. Monat im Heim auf 30 %, ab dem 25. auf 50 % und ab dem 37. auf 75 %. Der angefangene Monat zählt mit (§ 43c SGB XI).

Gibt es den Zuschlag auch für Unterkunft und Verpflegung?

Nein. Der Zuschlag gilt nur für den Eigenanteil an der Pflege, mit Ausbildungsumlage. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt ihr ganz selbst.

Müssen Kinder für das Pflegeheim zahlen?

Erst wenn das Sozialamt einspringt und ein Kind mehr als 100.000 € Jahreseinkommen hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter fordert das Sozialamt nichts von den Kindern.

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Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen