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Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld
Wird ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, kannst du bis zu 10 Arbeitstage fehlen und bekommst Pflegeunterstützungsgeld. Für länger gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Pflegeunterstützungsgeld
Du arbeitest nicht 5 Tage in der Woche?
Drei Wege, für die Pflege frei zu bekommen
| Wie lange | Geld | Gilt in Betrieben | |
|---|---|---|---|
| Kurzzeitige Verhinderung | bis 10 Arbeitstage | Pflegeunterstützungsgeld | jeder Größe |
| Pflegezeit | bis 6 Monate, ganz oder teilweise | zinsloses Darlehen möglich | mit mehr als 15 Beschäftigten |
| Familienpflegezeit | bis 24 Monate, mindestens 15 Stunden Arbeit in der Woche | zinsloses Darlehen möglich | mit mehr als 25 Beschäftigten |
Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen höchstens 24 Monate je Angehörigem. Quelle: §§ 2 bis 4 PflegeZG, §§ 2 und 3 FPfZG.
Bis 10 Tage: wenn es plötzlich nötig wird
Du darfst bis zu 10 Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren (§ 2 PflegeZG). Sag deinem Arbeitgeber sofort Bescheid. Er kann eine Bescheinigung von Arzt, Ärztin oder einer Pflegefachperson verlangen. Ein Pflegegrad muss dafür noch nicht feststehen.
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Zahlt der Arbeitgeber nicht weiter, gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person, für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr, auch wenn sich mehrere die Tage teilen. Beantrage es sofort, mit der Bescheinigung (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Pflegezeit: bis 6 Monate
Du kannst dich ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen, bis zu 6 Monate (§§ 3 und 4 PflegeZG). Kündige es spätestens 10 Arbeitstage vorher in Textform an.
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Lohn gibt es in dieser Zeit nicht. Auf Antrag gibt es ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (§ 3 FPfZG), bei voller Freistellung auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 44a Abs. 1 SGB XI).
Familienpflegezeit: bis 24 Monate
Du arbeitest weniger, aber mindestens 15 Stunden in der Woche (§ 2 FPfZG). Kündige es spätestens 8 Wochen vorher in Textform an (§ 2a FPfZG).
Kündigungsschutz
Ab der Ankündigung, höchstens 12 Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 5 PflegeZG).
Wer als naher Angehöriger zählt
Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, Geschwister und ihre Partner, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkel und Schwiegerkinder (§ 7 Abs. 3 PflegeZG).
Quellen
- § 2 PflegeZG (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) (26.10.2026)
- § 3 PflegeZG (Pflegezeit) (26.10.2026)
- § 5 PflegeZG (Kündigungsschutz) (26.10.2026)
- § 7 PflegeZG (nahe Angehörige) (26.10.2026)
- § 2 FPfZG (Familienpflegezeit) (26.10.2026)
- § 44a SGB XI (Pflegeunterstützungsgeld) (26.10.2026)
- § 45 SGB V (Höhe wie Kinderkrankengeld) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
90 % des Nettos, das an diesen Tagen fehlt, mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den letzten zwölf Monaten 100 %, höchstens 135,63 € am Tag (2026). Davon gehen deine Anteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
Wo beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld?
Bei der Pflegekasse der gepflegten Person, sofort, mit der Bescheinigung über die akute Pflegesituation (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Braucht es dafür schon einen Pflegegrad?
Für die 10 Tage nicht: Es reicht, wenn die Person voraussichtlich pflegebedürftig ist (§ 7 Abs. 4 PflegeZG). Für Pflegezeit brauchst du einen Nachweis der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes.
Gibt es während der Pflegezeit Geld?
Keinen Lohn. Auf Antrag ein zinsloses Darlehen und bei voller Freistellung Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer jemanden ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden in der Woche pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse.