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Pflege-Pauschbetrag
Wer einen Menschen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt und dafür kein Geld bekommt, kann einen festen Betrag von der Steuer absetzen. Ohne Belege.
Pflegegrad der gepflegten Person
Hat sich der Pflegegrad im Jahr geändert, nimm den höchsten.
Ihr pflegt zu mehreren?
Dann wird der Pauschbetrag geteilt, durch alle, die ohne Geld mitpflegen (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG).
Wie viel es gibt
600 € im Jahr bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Abs. 6 EStG). 1.800 € gibt es auch, wenn die gepflegte Person das Merkzeichen H hat.
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Ändert sich der Pflegegrad im Lauf des Jahres, zählt der höchste. Pflegen mehrere, wird der Betrag geteilt.
Wer ihn bekommt
Wer selbst pflegt, in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person, in der EU oder im EWR, und dafür kein Geld bekommt.
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Gibt die gepflegte Person dir ihr Pflegegeld, zählt das in der Regel als Einnahme. Eltern eines Kindes mit Behinderung behalten den Pauschbetrag, auch wenn sie sein Pflegegeld bekommen (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG).
So trägst du ihn ein
In der Steuererklärung, Anlage Außergewöhnliche Belastungen, mit der Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person (§ 33b Abs. 6 Satz 8 EStG).
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Wer höhere Kosten belegen kann, gibt stattdessen die echten Kosten an (§ 33 EStG). Dann zieht das Finanzamt aber einen Eigenanteil ab, die zumutbare Belastung.
Quellen
- § 33b EStG (Absatz 6: Pflege-Pauschbetrag) (26.10.2026)
- § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag 2026?
600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 und 5 oder mit Merkzeichen H (§ 33b Abs. 6 EStG). Bei Pflegegrad 1 ohne Merkzeichen H gibt es keinen.
Bekomme ich den Pauschbetrag, wenn ich Pflegegeld bekomme?
In der Regel nicht, wenn die gepflegte Person dir ihr Pflegegeld weitergibt: Das zählt als Einnahme. Ausnahmen: Eltern eines Kindes mit Behinderung, und Pflegegeld, das du nur für ihre Ausgaben verwendest und belegen kannst.
Was passiert, wenn mehrere pflegen?
Der Pauschbetrag wird durch alle geteilt, die ohne Geld mitpflegen (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG). Bei Pflegegrad 3 und zwei Pflegenden bekommt jede Person 550 €.