Über Merkfant
Merkfant hilft Angehörigen, den Pflegegrad einzuschätzen, den Alltag aufzuschreiben und Fristen im Blick zu behalten. Ohne Anmeldung, ohne Werbung, ohne Tracking.
Wer dahintersteckt
Merkfant macht Daniel Lehner aus München, als unabhängiges Angebot. Merkfant gehört zu keiner Pflegekasse, keinem Pflegedienst und nicht zum Medizinischen Dienst. Die Rechner auf dieser Website sind kostenlos.
Woher die Zahlen kommen
Jede Zahl stammt aus dem Gesetz oder dem Gesetzentwurf: Punkte und Gewichtung aus 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2, Beträge aus den 36 bis 45b SGB XI, Fristen aus 18c SGB XI, SGB X und Sozialgerichtsgesetz, die geplanten Regeln ab 2027 aus dem Regierungsentwurf (Bundesrat-Drucksache 587/26). Die Fragen folgen den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes vom 29.09.2023.
Wie wir prüfen
Jede Regel steht mit ihrem Paragrafen in einem Regelblatt und ist mit von Hand gerechneten Beispielen getestet, auch an den Grenzen. Feste Regeln, keine KI. Jede Seite zeigt unten, wann wir sie zuletzt gegen die Quellen geprüft haben.
Wo das Gesetz Spielraum lässt, sagen wir das auf der Seite. Eine Beratung im Einzelfall ersetzt Merkfant nicht. Die gibt es kostenlos bei der Pflegeberatung der Pflegekasse und in Pflegestützpunkten.
Was Merkfant nicht ist
Merkfant ist eine Selbsteinschätzung. Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest, nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Merkfant stellt keine Diagnose.
Fehler gefunden?
Schreib uns an kontakt@merkfant.de. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren Fehler so schnell wie möglich.
Quellen
- 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2 (Begutachtung, Punkte, Gewichtung) (25.10.2026)
- 36 SGB XI (Pflegesachleistung) (26.10.2026)
- 37 SGB XI (Pflegegeld) (26.10.2026)
- 38 SGB XI (Kombinationsleistung) (26.10.2026)
- 39 SGB XI (Verhinderungspflege) (26.10.2026)
- 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag) (26.10.2026)
- 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) (26.10.2026)
- Bundesrat-Drucksache 587/26 (09.10.2026)