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Rente für pflegende Angehörige
Wer jemanden ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, bekommt dafür Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Hier siehst du, wie viel Rente das bringt.
Pflegegrad der gepflegten Person
Wer Rentenbeiträge bekommt
Die Pflegekasse zahlt die Beiträge, wenn du jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegst, nicht beruflich, mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und daneben nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitest (§ 3 SGB VI, § 44 SGB XI). Geld bis zur Höhe des Pflegegelds gilt dabei nicht als Lohn.
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Wer nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters bezieht, bekommt keine Beiträge mehr, mit einer Teilrente schon (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Laut Gesetzentwurf sollen Rentnerinnen und Rentner ab 2027 Beiträge nur noch bis zum Monat der Regelaltersgrenze bekommen, auch mit Teilrente. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie die Beiträge zur Rentenkasse kommen
Einen eigenen Antrag brauchst du nicht. Die Pflegekasse fragt die Angaben zur Pflegeperson beim Antrag auf Pflegeleistungen ab, meist mit einem Fragebogen, und meldet dich bei der Rentenversicherung an (§ 44 Abs. 3 SGB XI). Ob du auf 10 Stunden in der Woche kommst, ermittelt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung.
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Pflegen mehrere, teilt die Kasse die Beiträge nach dem Anteil an der Pflege auf. Gibt es keine oder keine übereinstimmenden Angaben, zu gleichen Teilen (§ 44 Abs. 1 SGB XI).
Auch Unfall- und Arbeitslosenversicherung
Wer jemanden ab Pflegegrad 2 nicht beruflich pflegt, ist bei der Pflege gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII). In der Arbeitslosenversicherung bist du versichert, wenn du direkt vor der Pflege versicherungspflichtig warst oder eine Leistung wie Arbeitslosengeld bekommen hast (§ 26 Abs. 2b SGB III).
Quellen
- § 166 SGB VI (Beitragspflichtige Einnahmen der Pflegepersonen) (26.10.2026)
- § 3 SGB VI (Versicherungspflicht der Pflegepersonen) (26.10.2026)
- § 44 SGB XI (Soziale Sicherung der Pflegepersonen) (26.10.2026)
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt) (26.10.2026)
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (Rentenwert 42,52 €) (26.10.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Rente für Pflegepersonen (Broschüre, 6/2026) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wie viel Rente bringt ein Jahr Pflege?
Mit den Werten 2026 etwa 7,34 € bis 38,85 € mehr Rente im Monat für ein ganzes Jahr Pflege, je nach Pflegegrad und Leistung. Bei Pflegegrad 2 mit Pflegegeld sind es etwa 10,49 €, bei Pflegegrad 3 etwa 16,71 €. Dieselben Beträge nennt die Deutsche Rentenversicherung.
Muss ich die Rentenbeiträge beantragen?
Nein. Die Pflegekasse meldet dich bei der Rentenversicherung an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass die Angaben zur Pflegeperson beim Antrag auf Pflegeleistungen vollständig sind.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Rentenpunkte?
Nein. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2 (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI).
Zählt die Pflege, wenn ich Vollzeit arbeite?
Nicht für die Rente, wenn du regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitest (§ 3 SGB VI, § 44 Abs. 1 SGB XI). Unfallversichert bist du bei der Pflege trotzdem.
Was ändert sich 2027?
Laut Gesetzentwurf sollen die Prozentsätze gleich bleiben. Neu: Wer eine Altersrente bezieht, soll nur noch bis zum Monat der Regelaltersgrenze Beiträge bekommen, auch mit Teilrente. Beschlossen ist das noch nicht.