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Beratungsbesuch: bis wann?
Wer ab Pflegegrad 2 nur Pflegegeld bekommt, ruft halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause ab (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Hier siehst du, bis wann der nächste nötig ist.
Euer Beratungsbesuch
Was beim Besuch passiert
Eine Pflegefachperson schaut, wie die Pflege zu Hause klappt, gibt Tipps und beantwortet Fragen. Sie bestätigt der Pflegekasse, dass der Besuch stattgefunden hat (§ 37 Abs. 4 SGB XI).
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Den Besuch machen Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder die Pflegeberatung. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wenn der Besuch fehlt
Dann muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und beim wiederholten Mal ganz streichen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Am besten macht ihr früh im Halbjahr einen Termin.
Per Video
Bis 31.03.2027 kann auf Wunsch jeder zweite Besuch per Video stattfinden. Der erste ist immer zu Hause (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf soll die Pflicht für Pflegegrad 2 bis 5 gleich bleiben. Bei Pflegegrad 1 sollen in den ersten drei Monaten zwei zusätzliche Beratungen möglich sein. Beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
Häufige Fragen
Wie oft muss der Beratungseinsatz sein?
Halbjährlich, wenn ab Pflegegrad 2 nur Pflegegeld bezogen wird. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er auf Wunsch auch vierteljährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Was passiert, wenn man den Beratungseinsatz vergisst?
Die Pflegekasse muss das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall streichen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
Wer zahlt den Beratungsbesuch?
Die Pflegekasse. Für euch ist er kostenlos.
Brauchen wir den Besuch, wenn ein Pflegedienst kommt?
Nein. Dann ist er freiwillig, halbjährlich einmal. Pflicht ist er nur bei reinem Pflegegeld.