Zum Inhalt

Fragenkatalog der Begutachtung

Der Medizinische Dienst fragt nach festen Punkten aus dem Gesetz, 64 in sechs Bereichen (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Hier stehen alle, mit dem Namen im Gesetz und in Alltagssprache.

Das Wichtigste

  • Sechs Bereiche: Bewegen, Denken und Verstehen, Verhalten und Stimmung, Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Medizinische Versorgung, Alltag und Kontakte.
  • Gewichtung: Selbstversorgung zählt 40 %, medizinische Versorgung 20 %, Denken oder Verhalten 15 % (der höhere zählt), Alltag 15 %, Bewegen 10 % (Anlage 2 zu § 15 SGB XI).
  • Ehrlich antworten: Es zählt der Alltag, wie er ist, an guten und an schlechten Tagen. Ein Pflegetagebuch hilft, nichts zu vergessen.

Bereich 1: Bewegen

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
1.1Positionswechsel im BettIm Bett drehen und aufsetzen
1.2Halten einer stabilen SitzpositionAufrecht sitzen
1.3UmsetzenAufstehen und umsetzen
1.4Fortbewegen innerhalb des WohnbereichsIn der Wohnung gehen
1.5TreppensteigenTreppen steigen

Im Gesetz: „Mobilität“. Gewichtung 10 %.

Bereich 2: Denken und Verstehen

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
2.1Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldVertraute Menschen erkennen
2.2Örtliche OrientierungSich zurechtfinden
2.3Zeitliche OrientierungZeit einschätzen
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder BeobachtungenSich erinnern
2.5Steuern von mehrschrittigen AlltagshandlungenAbläufe hinbekommen
2.6Treffen von Entscheidungen im AlltagEntscheiden
2.7Verstehen von Sachverhalten und InformationenVerstehen, was passiert
2.8Erkennen von Risiken und GefahrenGefahren erkennen
2.9Mitteilen von elementaren BedürfnissenSagen, was fehlt
2.10Verstehen von AufforderungenBitten verstehen
2.11Beteiligen an einem GesprächSich unterhalten

Im Gesetz: „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“. Gewichtung 15 %, es zählt der höhere der Bereiche 2 und 3.

Bereich 3: Verhalten und Stimmung

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
3.1Motorisch geprägte VerhaltensauffälligkeitenUnruhe und Weglaufen
3.2Nächtliche UnruheUnruhe in der Nacht
3.3Selbstschädigendes und autoaggressives VerhaltenSich selbst verletzen
3.4Beschädigen von GegenständenDinge beschädigen
3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen PersonenSchlagen, kratzen, beißen
3.6Verbale AggressionBeschimpfen und drohen
3.7Andere pflegerelevante vokale AuffälligkeitenRufen, Schreien, ständiges Fragen
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender MaßnahmenHilfe abwehren
3.9WahnvorstellungenSich verfolgt oder bestohlen fühlen
3.10ÄngsteÄngste
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver StimmungslageAntriebslos und niedergeschlagen
3.12Sozial inadäquate VerhaltensweisenUnpassendes Verhalten
3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate HandlungenNesteln, Horten, Verstecken

Im Gesetz: „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“. Gewichtung 15 %, es zählt der höhere der Bereiche 2 und 3.

Bereich 4: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
4.1Waschen des vorderen OberkörpersOberkörper waschen
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren)Kämmen, Zähne, Rasieren
4.3Waschen des IntimbereichsIntimbereich waschen
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der HaareDuschen, Baden, Haare waschen
4.5An- und Auskleiden des OberkörpersOben anziehen
4.6An- und Auskleiden des UnterkörpersUnten anziehen
4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von GetränkenEssen schneiden, Getränke eingießen
4.8EssenEssen
4.9TrinkenTrinken
4.10Benutzen einer Toilette oder eines ToilettenstuhlsToilette
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und UrostomaVorlagen, Katheter, Urinbeutel
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit StomaInkontinenz beim Stuhlgang, Stomabeutel
4.13Ernährung parental oder über SondeErnährung über Sonde oder Infusion

Im Gesetz: „Selbstversorgung“. Gewichtung 40 %.

Bereich 5: Medizinische Versorgung

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
5.1MedikationMedikamente
5.2Injektionen (subcutan oder intramuskulär)Spritzen
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)Port und Venenzugang
5.4Absaugen und SauerstoffgabeAbsaugen, Sauerstoff, Atemmaske
5.5Einreibungen oder Kälte- und WärmeanwendungenSalben, Kälte, Wärme
5.6Messung und Deutung von KörperzuständenMessen: Blutzucker, Blutdruck, Gewicht
5.7Körpernahe HilfsmittelHörgerät, Brille, Kompressionsstrümpfe, Prothese
5.8Verbandswechsel und WundversorgungVerbände und Wunden
5.9Versorgung mit StomaStoma pflegen
5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von AbführmethodenEinmalkatheter, Einlauf
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher UmgebungÜbungen zu Hause
5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher UmgebungBlutwäsche oder Beatmung zu Hause
5.13ArztbesucheArztbesuche
5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden)Therapie oder Klinik (bis 3 Stunden)
5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden)Lange Termine (über 3 Stunden)
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter VerhaltensvorschriftenDiät und ärztliche Vorschriften einhalten

Im Gesetz: „Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“. Gewichtung 20 %.

Bereich 6: Alltag und Kontakte

Nr.Im GesetzIn Alltagssprache
6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an VeränderungenDen Tag einteilen
6.2Ruhen und SchlafenRuhen und Schlafen
6.3SichbeschäftigenSich beschäftigen
6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten PlanungenVorausplanen
6.5Interaktion mit Personen im direkten KontaktMit Menschen umgehen
6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten UmfeldsKontakt halten

Im Gesetz: „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“. Gewichtung 15 %.

Alle Punkte selbst durchgehen?

Der Pflegegrad-Rechner fragt alle 64 Punkte in der Reihenfolge eines Tages ab und zeigt das Ergebnis heute und nach dem Entwurf 2027.

Einschätzung starten

Beim Besuch

Der Gutachter fragt nach dem Alltag, schaut sich die Wohnung an und lässt sich oft etwas zeigen, etwa das Aufstehen oder ein paar Schritte. Angehörige dürfen dabei sein und ergänzen.

Weiterlesen

Das Gutachten bekommst du mit dem Bescheid, wenn du nicht widersprichst, oder später auf Anfrage (§ 18c Abs. 2 SGB XI).

Quellen

Häufige Fragen

Was fragt der Medizinische Dienst bei der Begutachtung?

Nach 64 Punkten in sechs Bereichen, von „Positionswechsel im Bett“ bis „Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds“ (Anlage 1 zu § 15 SGB XI). Alle stehen auf dieser Seite.

Wie beantwortet man die Fragen richtig?

So, wie der Alltag wirklich ist, auch an schlechten Tagen und nachts. Schreib vorher ein, zwei Wochen auf, wobei Hilfe nötig ist; dann vergisst du nichts.

Zählen alle Punkte gleich?

Nein. Jeder Bereich wird gewichtet; die Selbstversorgung zählt am meisten (Anlage 2 zu § 15 SGB XI).

Gibt es den Fragenkatalog als PDF?

Mit der Druckfunktion deines Browsers kannst du diese Seite drucken oder als PDF speichern. Die amtliche Fassung steht in Anlage 1 zu § 15 SGB XI.

Das könnte dir auch helfen

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen