Pflegegeld im Todesfall
Stirbt die gepflegte Person, bleibt das Pflegegeld für den ganzen Sterbemonat. Es endet erst mit dem Monatsende (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Das Wichtigste
- Sterbemonat: Das Pflegegeld wird bis zum Monatsende gezahlt, davon muss nichts zurück.
- Danach: Pflegegeld, das für spätere Monate überwiesen wurde, holt die Kasse über die Bank zurück (§ 37 Abs. 2 SGB XI mit § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI).
- Bescheid geben: der Pflegekasse und, wenn es Landespflegegeld gab, dem Landesamt für Pflege in Bayern.
Was jetzt zu tun ist
- Pflegekasse informierenMit einer Kopie der Sterbeurkunde. Die Leistungen enden mit dem Monatsende.
- Dienste abmeldenPflegedienst und Lieferdienste für Pflegehilfsmittel benachrichtigen. Geliehene Hilfsmittel wie das Pflegebett gehen zurück; die Kasse sagt, wie.
- Rechnungen klärenFür Leistungen vor dem Tod, etwa Entlastung oder Verhinderungspflege, fragt die Pflegekasse, ob und an wen sie noch erstattet.
Rentenbeiträge der Pflegeperson
Die Rentenbeiträge für die pflegende Person enden mit der Pflege.
Hilfe in dieser Zeit
Pflegestützpunkte, Hospizdienste und Seelsorge sind auch für Angehörige da.
Quellen
- § 37 SGB XI (Pflegegeld, Absatz 2) (26.10.2026)
- § 118 SGB VI (Rücküberweisung nach dem Tod) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld im Todesmonat gezahlt?
Ja, bis zum Ende des Monats, in dem die Person gestorben ist (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Muss Pflegegeld nach dem Tod zurückgezahlt werden?
Nur das Geld für die Monate nach dem Sterbemonat. Das holt die Pflegekasse über die Bank zurück (§ 118 Abs. 3 und 4 SGB VI).
Wer meldet den Tod der Pflegekasse?
Am besten die Angehörigen, mit einer Kopie der Sterbeurkunde.