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Pflegegeld im Krankenhaus
Muss die gepflegte Person ins Krankenhaus oder in die Reha, läuft das Pflegegeld in den ersten acht Wochen weiter. Hier siehst du, bis zu welchem Tag.
Krankenhaus oder Reha
Was weiterläuft und was ruht
Pflegegeld und anteiliges Pflegegeld laufen acht Wochen weiter, im Krankenhaus, in der Reha und bei häuslicher Krankenpflege, die die Pflege mit abdeckt (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Leistungen des Pflegedienstes ruhen in dieser Zeit.
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Auch die Rentenbeiträge für die Pflegeperson laufen in den ersten acht Wochen weiter (§ 34 Abs. 3 SGB XI).
Nach dem Krankenhaus
Ist danach mehr Hilfe nötig, kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Muss die Versorgung nach der Entlassung geklärt werden, wird im Krankenhaus spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag begutachtet (§ 18a Abs. 5 SGB XI).
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Ohne Pflegegrad 2 kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege zahlen (§ 39c SGB V).
Was 2027 kommen soll
Laut Gesetzentwurf sollen die acht Wochen bleiben und auch für Kinder- und Jugendhospize gelten. Beschlossen ist das noch nicht.
Quellen
- § 34 SGB XI (Ruhen der Leistungen) (26.10.2026)
- § 18a SGB XI (Begutachtung im Krankenhaus) (26.10.2026)
- § 39c SGB V (Kurzzeitpflege durch die Krankenkasse) (26.10.2026)
Häufige Fragen
Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, in den ersten acht Wochen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Danach ruht es, bis die Person wieder zu Hause ist.
Muss ich den Krankenhausaufenthalt melden?
Sag der Pflegekasse Bescheid, vor allem wenn der Aufenthalt länger als acht Wochen dauert. Danach ruht das Pflegegeld, und zu viel gezahltes Geld kann die Kasse zurückfordern.
Gilt das auch für die Reha?
Ja, für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen gilt dasselbe (§ 34 Abs. 2 SGB XI).