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Landespflegegeld Bayern

Wer in Bayern lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt vom Freistaat 500 € im Jahr, zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse (Bayerisches Landespflegegeldgesetz).

Das Wichtigste

  • Wie viel: 500 € je Kalenderjahr (Art. 2 BayLPflGG, Fassung ab 01.01.2026).
  • Wer: wer am 31.12. den Hauptwohnsitz in Bayern hat und im Jahr an mindestens einem Tag Pflegegrad 2 oder höher hatte.
  • Antrag: beim Landesamt für Pflege, bis 31. März des Folgejahres; für 2026 also bis 31.03.2027 (Art. 3).
  • Einmal reicht: Der Antrag gilt auch für die folgenden Jahre.
  • Auszahlung: bis 31. Januar des Folgejahres.

So geht der Antrag

  1. FormularOnline beim Landesamt für Pflege oder auf Papier, auch per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de.
  2. Bescheid beilegenEine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Das Gutachten reicht nicht.
  3. Für andere stellenMit Vollmacht oder Betreuerausweis; bei Kindern unterschreiben die Eltern.

Gut zu wissen

Das Landespflegegeld hängt nicht vom Einkommen ab und soll nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden (Art. 1 BayLPflGG).

Weiterlesen

Es lässt sich nicht übertragen, pfänden oder vererben (Art. 2). Ein Wegzug aus Bayern oder ein Pflegegrad unter 2 ist dem Landesamt sofort zu melden.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern 2026?

500 € im Jahr ab Pflegegrad 2 (Art. 2 BayLPflGG).

Muss man das Landespflegegeld jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Der Antrag gilt für die folgenden Jahre weiter, solange die Voraussetzungen bestehen (Art. 3 BayLPflGG).

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Bis 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31.03.2027 (Art. 3 BayLPflGG).

Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?

Bis 31. Januar des Folgejahres (Art. 2 BayLPflGG).

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Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen