Landespflegegeld Bayern
Wer in Bayern lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt vom Freistaat 500 € im Jahr, zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse (Bayerisches Landespflegegeldgesetz).
Das Wichtigste
- Wie viel: 500 € je Kalenderjahr (Art. 2 BayLPflGG, Fassung ab 01.01.2026).
- Wer: wer am 31.12. den Hauptwohnsitz in Bayern hat und im Jahr an mindestens einem Tag Pflegegrad 2 oder höher hatte.
- Antrag: beim Landesamt für Pflege, bis 31. März des Folgejahres; für 2026 also bis 31.03.2027 (Art. 3).
- Einmal reicht: Der Antrag gilt auch für die folgenden Jahre.
- Auszahlung: bis 31. Januar des Folgejahres.
So geht der Antrag
- FormularOnline beim Landesamt für Pflege oder auf Papier, auch per E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de.
- Bescheid beilegenEine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad. Das Gutachten reicht nicht.
- Für andere stellenMit Vollmacht oder Betreuerausweis; bei Kindern unterschreiben die Eltern.
Gut zu wissen
Das Landespflegegeld hängt nicht vom Einkommen ab und soll nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden (Art. 1 BayLPflGG).
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Es lässt sich nicht übertragen, pfänden oder vererben (Art. 2). Ein Wegzug aus Bayern oder ein Pflegegrad unter 2 ist dem Landesamt sofort zu melden.
Quellen
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landespflegegeld in Bayern 2026?
500 € im Jahr ab Pflegegrad 2 (Art. 2 BayLPflGG).
Muss man das Landespflegegeld jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Antrag gilt für die folgenden Jahre weiter, solange die Voraussetzungen bestehen (Art. 3 BayLPflGG).
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Bis 31. März des Folgejahres, für 2026 also bis 31.03.2027 (Art. 3 BayLPflGG).
Wann wird das Landespflegegeld ausgezahlt?
Bis 31. Januar des Folgejahres (Art. 2 BayLPflGG).