Zum Inhalt

Pflegegrad abgelehnt: was jetzt?

Kein Pflegegrad oder einer, der zu niedrig erscheint? Es gibt drei Wege: Widerspruch, neuer Antrag oder Überprüfung. Welcher passt, hängt davon ab, was sich geändert hat.

Das Wichtigste

  • Widerspruch: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, wenn das Gutachten den Alltag falsch abbildet (§ 84 SGG).
  • Neuer Antrag: jederzeit, wenn seitdem mehr Hilfe nötig ist. Eine Wartezeit steht nicht im Gesetz.
  • Frist verpasst: Eine Überprüfung kannst du auch später beantragen (§ 44 SGB X).
  • Stichtag: Laut Gesetzentwurf sollen für Anträge bis 31.12.2026 noch die heutigen Grenzen gelten.

So geht ihr vor

  1. Gutachten lesenEs kommt mit dem Bescheid oder auf Anfrage (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Vergleiche es Punkt für Punkt mit dem Alltag.
  2. Frist ausrechnenDer Widerspruchsrechner zeigt den letzten Tag.
  3. Beraten lassenKostenlos bei der Pflegeberatung der Kasse, im Pflegestützpunkt oder bei Sozialverbänden wie VdK oder SoVD.
  4. Widerspruch oder neuer AntragPasst das Gutachten nicht zum Alltag: Widerspruch. Ist seitdem mehr Hilfe nötig: neuer Antrag.

Bis wann geht der Widerspruch?

Datum auf dem Bescheid eingeben, dann siehst du den letzten Tag.

Frist ausrechnen

Wann ein Widerspruch passt

Wenn das Gutachten Hilfe übersieht, die schon beim Besuch nötig war. Für die Frist reicht ein Satz, die Begründung kannst du nachreichen.

Wann ein neuer Antrag passt

Wenn sich der Alltag seit dem Besuch verschlechtert hat, etwa nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt. Leistungen gibt es dann ab dem Monat des neuen Antrags (§ 33 SGB XI).

Knapp daneben?

Pflegegrad 1 beginnt heute bei 12,5 Punkten. Laut Gesetzentwurf sollen es ab 2027 15 Punkte sein; für Anträge bis 31.12.2026 soll noch die heutige Grenze gelten.

Quellen

Häufige Fragen

Wann kann man nach einer Ablehnung neu beantragen?

Jederzeit. Eine Wartezeit steht nicht im Gesetz. Sinnvoll ist ein neuer Antrag, wenn seitdem mehr Hilfe nötig ist.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Das hängt vom Einzelfall ab. Merkfant prüft keine Bescheide; kostenlos beraten die Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und Sozialverbände.

Wer hilft beim Widerspruch?

Die Pflegeberatung der Kasse, Pflegestützpunkte, Sozialverbände wie VdK oder SoVD und Verbraucherzentralen.

Das könnte dir auch helfen

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026 · Quellen und wie wir prüfen